Mittwoch, Juni 01, 2005

Impressumspflicht



Mediengesetz im Bundesrat beschlossen
Mit dem Durchwinken der Mediengesetz-Novelle im Bundesrat endet mit 1. Juli die Anonymität für Website-Betreiber.

update
Mittwoch, 25.05.05
Im Rahmen der 722. Sitzung des Bundesrates wurde am Mittwoch die umstrittene Novelle zum Mediengesetz beschlossen.

Eine der weitgehendsten Änderungen der Novelle ist, dass jede Website - egal ob privat oder kommerziell, umfangreich oder klein - über ein Impressum verfügen muss. In diesem müssen zumindest Name und Wohnort des Website-Betreibers stehen, die genaue Adresse ist nicht nötig.

Ich bin ein gesetzestreuer Bürger und deshalb mach ich mir auch ein Impressum, sogar ein sehr umfangreiches um nur ja nichts falsch zu machen.

Name: Miguel de Cervantes (ich bin ein spanischer Schriftsteller der vor Jahrhunderten verstarb)
Straße: Diese-Regulierung-geht-mir-am-Arsch-vorbei Straße 666
Ort: 777 Paradiesseits
Kontakt: probiert es bei meiner Großmutter
Anmerkung: Witzig bleibt witzig
Tendenz bzw. "Blattlinie" dieser Weblog: kritisch, fies, gemein, nett und supergeil mit kleinen Sarkasmus-Streuseln

Um noch einen persönlichen Kommentar hierzu abzugeben: Ich finde es bedenklich, wenn per nationalem Gesetzesbeschluss ein Online-Auftritt in dieser Form reguliert wird. Dies unterstreicht einmal mehr, dass das Internet nicht "frei" von nationalen Beschlüssen ist (wie von den Gründern erhofft wurde - es sollte wenn dann höchstens eine weltweite, internationale Regelung gelten) und dieser Medienträger mehr und mehr von der Wirtschaft (die ja der Auftraggeber der Politik in unseren Neoklassizistischen Zeiten ist) vereinnahmt wird.

Zu guter Letzt bleibt noch folgender Einwurf aus dem Gesetzestext zur Impressumspflicht (die bei Printmedien mit hoher Auflage ja auch durchaus sinnvoll ist, da es sich hierbei ja auch um rein kommerzielle Produkte handelt):

Theoretisch kann auf Website-Betreiber ohne Impressum ab 1. Juli eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180 Euro zukommen.

Sollte man einen privaten Weblog-Nutzer wirklich derart kriminalisieren bzw. die gleichen Pflichten zumuten, wie sie für Auflagen- und Kapitalstarke Medienunternehmen (in diesem Fall zurecht) bestehen?

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