Donnerstag, März 31, 2005

April, April

Morgen ist es also wieder soweit. Der erste April. Der Tag der Abrechnung. Der Tag der Begleichung alter Rechnungen. Der Tag, an dem man anderen unter dem Schutze der Tradition Streiche èn masse spielen darf. Für heuer habe ich mir etwas wirklich mehr als besonderes ausgedacht. Keine blöden Schnürsenkel oder Gummispinnen Scherze mehr, kein Wecker verstellen oder Kleister in die Hosentaschen geben. Dieses Jahr gehts ans Eingemachte - das Jahr der Jahre - der König des ersten Aprils! Und dies schaffe ich durch zwei besondere Streiche:

Streich 1: Gesetze sind auch nützlich bzw. wie weise ich jemanden in eine psychiatrische Klinik ein

Nach lektüre des österreichischen Unterbringungsgesetzes fürs Gesundheitsrecht habe ich einen sehr interessanten Punkt entdeckt. Jeder erwachsene Staatsbürger kann jeden anderen Staatsbürger bis zur Anhörung vor einem Arzt oder längstens 24 Stunden in eine psychiatrische Klinik zwangseinweisen lassen. Die Begründung für eine Zwangseinweisung fällt auch sehr simpel aus. Entweder der Zwangseinzuweisende stellt für sich (er propagiert Selbstmordabsichten) oder für andere (er propagiert Mordabsichten) eine Gefahr dar. Im Scherzesfall zum ersten April ist wahrscheinlich die Gefährdung für andere vorzuziehen, da die Reaktion bei Morddrohungen in der Regel weit schneller und heftiger ist als wenn jemand bloss Selbstmordgedanken äußert. Und um noch einmal auf die Einfachheit einer Zwangseinweisung zurückzukommen, der Zwangseinzuweisende muss für die Einweisung in eine psychiatrische Klinik nicht einmal wirklich eine Gefährdung für sich oder andere sein, es genügt die blosse Behauptung vor den Behörden um die Zwangseinweisung in die Wege zu leiten, den Wahrheitsgehalt herauszufinden ist Sache der ärztlichen Anhörung. Soweit so gut, diese Zwangseinweisung ließe sich nun bei vielen Menschen durchführen. Verwandte, Freunde, Personen des öffentlichen Lebens, Exfreundinnen... "April, April - ich habe dich in eine psychiatrische Klinik einweisen lassen!"...obwohl, für Exfreundinnen gibt es einen besonderen Aprilscherz.

Streich 2: Trau nie dem Wolf im Schafspelz bzw. bombe mich nach Mosul

Dieser Streich ist einer der heimtückischten, listigsten und verschlagensten Streiche der jemals die Streichbühne betreten hatte. Es geht darum der Exfreundin (oder dem Exfreund) mal richtig eines auszuwischen. Simpel in seiner Anwendung ist er dennoch verheerend und sollte nur, wenn überhaupt, nach groben Mißverhalten des jeweiligen Expartners angewendet werden. Also, der Streich funktioniert folgendermaßen: Locke den Expartner unter irgend einen Vorwand (z. B. "Wir müssen noch einmal reden." - "Ich hab noch CDs von dir."...) in ein Lokal. Dies darf aber nicht irgendein Lokal sein, sondern es sollte in einem hauptsächlich von türkischstämmigen Menschen bewohnten Viertel sein. In diesem Lokal sollte man sich daraufhin nett und charmant unterhalten um die Expartnerin/den Expartner in Sicherheit zu wiegen und um ungestört Sticker mit der Aufschrift "HOCH LEBE KURDISTAN", "ICH LIEBE ÖCALAN" und "VIVA PKK" am Rücken anzubringen. Bestens für dieses Unterfangen sind lange Verabschiedungsumarmungen geeignet. Das Resultat, wenn die Exfreundin/der Exfreund wieder die Straßen des hauptsächlich von türkischstämmigen Leuten bewohnten Viertels betritt wird verheerend sein - soviel ist sicher.

Mit den zwei eben beschriebenen Streichen wird man ganz leicht und locker der König des ersten Aprils werden jedoch muss ich auch noch einwenden, dass beide Streiche moralisch mehr als verwerflich sind, in ihrer Art und Ausführung abzulehnen und nicht zur Nachahmung bzw. Realisierung gedacht sind.

"DON´T TRY THIS AT HOME KIDS"

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Man kann doch nicht wirklich so einfach jemanden in eine Nervenheilanstalt einweisen, oder?

Miguel de Cervantes hat gesagt…

Klar geht das - steht so in dem dafür zuständigen Gesetzbuch. Aber ich würde trotzdem keinen raten, dies für niedere Zwecke zu missbrauchen.